PharmaContext hilft bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL)
Haben Sie sich schon gefragt, wie weiter nach der Zulassung Ihres Arzneimittels in der Schweiz? Welche Schritte notwendig sind für den Marktzugang oder den Erhalt der Kassenzulässigkeit? Neue Arzneimittel werden in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen, wenn sie die Beurteilung der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Wir helfen Ihnen, sich im Umfeld der in den Verwaltungsverordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) publizierten Prozesse und Verfahren zurechtzufinden.
Neuaufnahmegesuche Originalpräparat, Generika und Biosimilar
Gesuche um Aufnahme anderer Packungsgrössen und Dosisstärken (APD)
Preiserhöhungsgesuche (PEG)
Gesuche um Änderung einer Limitation (GÄL)
Meldung der Zulassung einer neuen Indikation (IND)
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